Sofern es sich um einen Mischling handelt und die Rasse nicht eindeutig feststellbar ist, erfolgt die Tarifierung nach der zu erwartenden Schulterhöhe des ausgewachsenen Hundes.
Ja, das Mindestaufnahmealter ist 2 Monate, das Höchstaufnahmealter ist 9 Jahre. Der letztmögliche Versicherungsbeginn ist einen Tag vor dem 10. Geburtstag. Für Neuabschlüsse gibt es ab Alter 7 einen Seniorbeitrag, der über dem Beitrag für Bestandskunden liegt und keine Altersanpassungen mehr vorsieht.
Das Alter sollte bei einer tierärztlichen Untersuchung bestimmt und in den Tierpass eingetragen werden.
Nein, im Gegensatz zu anderen Anbietern verzichtet die Barmenia auf spezielle Leistungseinschränkungen bei höherem Tieralter.
Ja
Es handelt sich um einen prozentualen Selbstbehalt mit einer Summenbegrenzung auf 250 EUR. Die Begrenzung auf maximal 250 EUR bezieht sich auf den Einreichungsvorgang, d.h. auf alle zeitgleich zusammen eingereichte Rechnungen, die sich auf Behandlungen innerhalb eines Abrechnungsjahres beziehen.
Versicherte Behandlung | Betrag in € | SB, wenn jede Rechnung einzeln eingereicht wird: |
OP-Voruntersuchung mit MRT: |
700€ | 140€ |
Blutuntersuchung zur Prüfung der Narkoseverträglichkeit |
120€ | 24€ |
Kreuzband-OP: |
2.000€ | 250€ |
Fäden ziehen + Wundprüfung: |
25€ | 5€ |
Physiotherapie 1 |
50€ | 10€ |
Physiotherapie 2 |
50€ | 10€ |
Physiotherapie 3 |
50€ | 10€ |
Kot-Untersuchung wegen Durchfall (Giardien) |
30€ | 6€ |
Medikamente |
30€ | 6€ |
Kot-Kontroll-Untersuchung (Giardien) |
30€ | 6€ |
Medikamente |
30€ | 6€ |
Kot-Kontroll-Untersuchung (Giardien) |
30€ | 6€ |
Summe |
3.145 € | 479€ |
Es werden die Gebühren des Tierarztes im Nachbarland erstattet, begrenzt auf die Erstattungshöhe, die nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in Deutschland bei diesem Behandlungsfall hätte erstattet werden müssen. Auch die bewusste Wahl eines ausländischen Tierarztes ist möglich.
Nein, Transportkosten sind ausgeschlossen. Das Wegegeld/die Reisekosten des Tierarztes für dessen Hausbesuch werden erstattet, sofern das versicherte Tier nicht transportfähig war und der Tierarzt dies bestätigt.
Ja, eine Erstattung der Porto- und Kurierkosten erfolgt im Rahmen des versicherten Bausteines.
Bestattungskosten sind in der Tier-KV in der Produktlinie Premium Plus versichert. Ab dem 4. Versicherungsjahr ist ein Bestattungskostenzuschuss bis zu 300 EUR mitversichert.
Alle Behandlungen, die zur Stabilisierung und Stärkung des Bewegungsapparates eingesetzt werden, werden in der Tier-KV und Tier-OP unter dem Oberbegriff "Physiotherapie" zusammengefasst. Hierzu gehören beispielsweise auch Chiropraktik und Osteopathie.
Ja, ein endoskopischer Eingriff mit Hautdurchtrennung als OP-Methode gilt als mehr als punktförmig und ist versichert, solange es sich um einen nicht speziell ausgeschlossenen operativen Eingriff handelt. Reine endoskopische Untersuchungsleistungen ohne anschließende Operation (i. d. R. über Körperöffnungen) sind in der Tier-OP nicht versichert. In der Tier-KV können diese über den Baustein der Heilbehandlungskosten übernommen werden.
Nein, in der Wartezeit diagnostizierte/auftretende Erkrankungen und deren Folgen sind dauerhaft vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Für Kunden, die die Versicherungsgesellschaft wechseln gilt eine Sonderregelung, so dass diese Kunden durch den Wechsel fortlaufenden Versicherungsschutz haben.
Sofern bei dem neuen Leistungsfall ein kausaler Zusammenhang mit dem Auftreten innerhalb der Wartezeit besteht, besteht kein Versicherungsschutz.
Nein, sofern die Gesundheitsprüfung nicht bestanden wird, kann das Tier leider generell nicht versichert werden. Denkbar wäre in solchen Fällen aber beim Hund die Absicherung in der Unfall-Hunde-Operationskosten-Versicherung!
Nein, die Wartezeit bei Unfällen entfällt. Unfall ist ein Ereignis, das plötzlich von außen auf den Körper des versicherten Tieres einwirkt und eine körperliche Schädigung des versicherten Tieres nach sich zieht. Als Unfall gelten auch die Aufnahme von Gift- und Schadködern, Vergiftungen (einschließlich Nahrungsmittelvergiftung) sowie die Aufnahme von Fremdkörpern.
Sofern der Versicherungsschutz bei der Barmenia ohne zeitliche Unterbrechung fortgesetzt wird und der alte Vertrag einen vergleichbaren Leistungsumfang hatte, entfällt die allgemeine Wartezeit, sofern die Leistung Bestandteil des alten Vertrages war. Ebenso besteht bei einer Umdeckung ohne zeitliche Unterbrechung ab Beginn des Vertrages bei der Barmenia Versicherungsschutz für Krankheiten und Unfälle, die zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (Antragstellung) und dem vereinbarten Versicherungsbeginn auftreten, sofern die Leistung beim Vorversicherer versichert gewesen ist/wäre. Die Leistung ist begrenzt auf die Leistung, die der direkte Vorversicherer gezahlt hätte.
Diese Behandlungsformen sind in der Produktlinie Premium Plus nach Ablauf von 6 Monaten Wartezeit eingeschlossen.
Ausgeschlossen sind alle Krankheiten, die bei Antragsstellung/bis zum Versicherungsbeginn bekannt waren. Für bei Antragsstellung/bis zum Versicherungsbeginn nicht bekannte Krankheiten, Unfälle oder angeborene, genetische bedingte oder erworbene Fehlentwicklungen besteht im Rahmen des versicherten Umfangs Versicherungsschutz. Dies ist bei einigen anderen Anbietern nicht der Fall.
Sofern der Operations-Begriff erfüllt ist, besteht Versicherungsschutz: Operation ist ein veterinärmedizinisch notwendiger, chirurgischer Eingriff am oder im Körper des versicherten Tiers unter Narkose/Sedierung/Lokalanästhesie zur Wiederherstellung des Gesundheitszustandes. Hierbei muss die Haut oder darunterliegendes Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden.
Ja, dies fällt unter den Operations-Begriff. Voraussetzung ist, dass dies unter Narkose/ Sedierung/Lokalanästhesie erfolgt
Ja, eine Erstattung erfolgt im Rahmen der versicherten Vorsorgeleistung (Vorsorgeleistungen sind in der Produktlinie Top, Premium und Premium Plus enthalten).
Ja, eine Erstattung erfolgt im Rahmen der versicherten Vorsorgeleistung (Vorsorgeleistungen sind in der Produktlinie Top, Premium und Premium Plus enthalten).
Diese Ernährungsberatung ist im Rahmen der Heilbehandlungskosten als Folgebehandlung der Erkrankung mitversichert. Rein vorsorgliche Ernährungsberatungen fallen dagegen generell nicht unter den Versicherungsschutz. Kosten für Diät- und Ergänzungsfuttermittel können gegebenenfalls im Rahmen der Vorsorgeleistungen (welche in der Tier-Krankversicherung der Produktlinien Top, Premium und Premium Plus eingeschlossen sind) eingereicht werden.
Ja, es besteht diesbezüglich keine Einschränkung
Ja, in diesem Fall erfolgt eine Erstattung über den Baustein Heilbehandlungskosten.
Ja, sofern dies tierärztlich angeraten und notwendig ist. Die Erstattung erfolgt ausschließlich über den Baustein Heilbehandlungskosten, d. h. über eine reine Operationskostenversicherung besteht kein Versicherungsschutz.
Nein, ein Mehrtierrabatt ist nicht vorgesehen
Nein, mehrjährige Laufzeit und Laufzeitrabatt sind nicht möglich
Wichtig ist, dass das versicherte Tier eindeutig identifizierbar ist. Dies kann durch einen Chip oder eine Tätowierung erfolgen.
Ja, eine Weiterführung des Vertrages über den Käufer ist möglich.
Ein trächtiges Tier ist versicherbar, da es sich hierbei um keine Krankheit handelt. Der Versicherungsschutz für Behandlungen (auch veterinärmedizinisch empfohlene Vorsorgeuntersuchungen) und/oder Operationen im Zusammenhang mit Trächtigkeit und Geburt beginnt 30 Tage nach Vertragsbeginn.
Versichert ist der veterinärmedizinisch notwendige oder empfohlene Kaiserschnitt. Sog. "Wunschkaiserschnitte" ohne jegliche Indikation sind nicht versichert. Die Durchführung eines Kaiserschnittes ist während der gesamten Vertragslaufzeit nur einmalig versichert.
Versicherungsschutz besteht hierfür im Rahmen der Vorsorgeleistungen (Tier- Krankenversicherung, enthalten in der Produktlinie Top, Premium und Premium Plus). Zusätzlich wird in der Produktlinie Premium Plus einmalig ein Zuschuss von 150 Euro für eine operative Kastration/Sterilisation übernommen. Für beide Erstattungsvarianten wird keine Wartezeit und kein Selbstbehalt angerechnet.
Tiere mit jeglichen Formen einer Allergie sind nicht versicherbar. Dies schließt im Annahmeprozess der Tier-KV auch Futtermittelallergien mit ein. Im Annahmeprozess der Tier-OP ist auch ein Tier mit Futtermittelallergie versicherbar.
Nein
Grundsätzlich ist es dem VN überlassen, ob und gegen was er seine Tiere impft. Es ist aber folgende Besonderheit zu beachten: Kein Versicherungsschutz besteht für
Nein
Ja, ausgeschlossen sind:
Bedingungsgemäß besteht hierfür in der Tier-OP kein Versicherungsschutz. Versicherungsschutz ist dagegen gegeben, sofern das Tier nach Beginn der Narkose/Operation verstirbt.
Relevant sind die Gesundheitsfragen der Barmenia, der Leistungsausschluss muss nicht speziell angegeben werden. Sofern keine Beeinträchtigung mehr besteht und die Annahmekriterien alle erfüllt sind, besteht Versicherungsschutz (unter Berücksichtigung der Wartezeitregelungen).
Ja, dies ist möglich. Bitte beachten Sie diesbezüglich aber, dass keine anteilige Erstattung von Beiträgen möglich ist und folglich bewusst eine Mehrfach-/ Doppelversicherung eingegangen wird.
Unterschieden wird hier nur, wenn die Hauptfälligkeit sich von dem Versicherungsbeginn unterscheidet.